Allgemeine Bedingungen WeSolved B.V.

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

  1. WeSolved B.V.: WeSolved B.V., mit Sitz in Kerkrade, Handelskammer Nr. 72135557.
  2. Kunde: die Partei, mit der WeSolved B.V. einen Vertrag geschlossen hat.
  3. Parteien: WeSolved B.V. und Kunde zusammen.
  4. Verbraucher: ein Kunde, bei dem es sich um eine Einzelperson handelt, die zu privaten Zwecken handelt.

Artikel 2 - Anwendbarkeit

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Offerten, Angebote, Aktivitäten, Aufträge, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von WeSolved B.V..
  2. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
  3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit ergänzender und/oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.

Artikel 3 - Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Angebote und Kostenvoranschläge von WeSolved B.V. sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Ein Angebot oder eine Offerte ist höchstens 2 Wochen ab ihrem Datum gültig, es sei denn, im Angebot oder in der Offerte ist eine andere Annahmefrist angegeben.
  3. Nimmt der Kunde ein Angebot oder eine Offerte nicht innerhalb des geltenden Zeitrahmens an, so verfällt das Angebot oder die Offerte.
  4. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht für Nachbestellungen, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

Artikel 4 - Akzeptanz

  1. Bei Annahme eines freibleibenden Angebots behält sich WeSolved B.V. das Recht vor, das Angebot innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen, ohne irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
  2. Mündliche Annahme des Kunden verpflichtet WeSolved B.V. erst, nachdem der Kunde dies schriftlich (oder elektronisch) bestätigt hat.

Artikel 5 - Preise

  1. Alle von WeSolved B.V. verwendeten Preise sind in Euro, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne andere Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart. 
  2. WeSolved B.V. ist berechtigt, alle Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen, die in ihrem Geschäft, auf ihrer Website oder auf andere Weise angezeigt werden, jederzeit anzupassen. 
  3. Der Preis für die Dienstleistungen wird von WeSolved B.V. auf der Grundlage der tatsächlichen Arbeitsstunden festgelegt.
  4. Der Preis wird nach den üblichen Stundensätzen von WeSolved B.V. berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten ausführt, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
  5. Wenn die Parteien einen Gesamtpreis für eine von WeSolved B.V. erbrachte Dienstleistung vereinbart haben, handelt es sich immer um einen Richtpreis, es sei denn, die Parteien haben sich ausdrücklich und schriftlich auf einen Festpreis geeinigt, von dem nicht abgewichen werden kann.
  6. WeSolved B.V. ist berechtigt, bis zu 10% des Zielpreises abzuweichen.
  7. Wenn der Zielpreis 10% übersteigt, muss WeSolved B.V. dem Kunden rechtzeitig mitteilen, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist.
  8. Übersteigt der Richtpreis 10%, hat der Kunde das Recht, den Teil des Auftrags zu stornieren, der den Richtpreis um 10% übersteigt.
  9. WeSolved B.V. hat das Recht, die Preise jährlich anzupassen.
  10. WeSolved B.V. wird dem Kunden Preisanpassungen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung mitteilen.
  11. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit WeSolved B.V. zu kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.

Artikel 6 - Zahlungen und Zahlungsfrist

  1. WeSolved B.V. kann bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung von bis zu 50% des vereinbarten Betrages verlangen.
  2. Der Kunde muss den vollen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung bezahlt haben.
  3. Die Zahlungsfristen werden als tödliche Zahlungsfristen betrachtet. Das bedeutet, dass der Kunde, wenn er den vereinbarten Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt hat, rechtlich in Verzug ist, ohne dass WeSolved B.V. den Kunden mahnen oder in Verzug setzen muss.
  4. WeSolved B.V. behält sich das Recht vor, eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine angemessene Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen. 

Artikel 7 - Folgen des Zahlungsverzugs

  1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist WeSolved B.V. berechtigt, ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, Zinsen in Höhe von 8% pro Monat für Handelsgeschäfte zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird. 
  2. Wenn der Kunde in Verzug ist, hat er auch außergerichtliche Inkassokosten zu tragen und kann verpflichtet sein, der WeSolved B.V. eine Entschädigung zu zahlen. 
  3. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Erstattung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet. 
  4. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, kann WeSolved B.V. seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. 
  5. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs im Namen des Kunden werden die Forderungen von WeSolved B.V. gegenüber dem Kunden sofort fällig. 
  6. Wenn der Kunde sich weigert, an der Erfüllung des Vertrages durch WeSolved B.V. mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an WeSolved B.V. zu zahlen. 

Artikel 8 - Aussetzung der Verpflichtungen durch den Kunden

  1. Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auszusetzen. 

Artikel 9 - Abrechnung

  1. Der Kunde verzichtet auf sein Recht, jede Schuld gegenüber WeSolved B.V. mit einer Forderung an WeSolved B.V. zu begleichen. 

Artikel 10 - Versicherung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Gegenstände ausreichend gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten:
    • gelieferte Waren, die für die Ausführung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind 
    • Waren, die Eigentum von WeSolved B.V. sind und sich in den Räumlichkeiten des Kunden befinden 
    • Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden 
  2. Auf erstes Verlangen von WeSolved B.V. stellt der Kunde die Police für diese Versicherungen zur Einsichtnahme zur Verfügung. 

Artikel 11 - Bürgschaft

  1. Wenn die Parteien einen Vertrag mit Dienstleistungen abgeschlossen haben, enthalten diese Dienstleistungen nur Best-Effort-Verpflichtungen für WeSolved B.V., nicht Verpflichtungen von Ergebnissen. 

Artikel 12 - Erfüllung des Vertrages

  1. WeSolved B.V. führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis aus. 
  2. WeSolved B.V. hat das Recht, die vereinbarten Dienstleistungen (teilweise) durch Dritte ausführen zu lassen. 
  3. Das Zustandekommen des Vertrages erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung des eventuell vereinbarten Vorschusses durch den Kunden. 
  4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass WeSolved B.V. rechtzeitig mit der Umsetzung des Vertrages beginnen kann. 
  5. Wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass WeSolved B.V. rechtzeitig mit der Umsetzung des Vertrages beginnen kann, werden die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und/oder zusätzlichen Stunden dem Kunden in Rechnung gestellt. 

Artikel 13 - Informationspflicht des Kunden

  1. Der Kunde stellt WeSolved B.V. alle Informationen, Daten und Dokumente, die für die korrekte Ausführung des Vertrages relevant sind, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung. 
  2. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern sich nicht aus der Natur des Vertrages etwas anderes ergibt. 
  3. Wenn und soweit der Kunde dies verlangt, wird WeSolved B.V. die entsprechenden Dokumente zurücksenden. 
  4. Wenn der Kunde die von WeSolved B.V. vernünftigerweise geforderten Informationen, Daten oder Dokumente nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verfügung stellt und sich die Ausführung des Vertrages dadurch verzögert, werden die daraus resultierenden Mehrkosten und Mehrstunden dem Kunden in Rechnung gestellt. 

Artikel 14 - Dauer des Dienstleistungsvertrags

  1. Der Vertrag zwischen WeSolved B.V. und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, es ergibt sich aus der Natur des Vertrages etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. 
  2. Wurde ein befristeter Vertrag geschlossen, so wird er am Ende der Laufzeit stillschweigend in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten oder ein Verbraucher kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, so dass der Vertrag am Ende der befristeten Laufzeit endet. 

Artikel 15 - Aufhebung des Vertrags auf unbestimmte Zeit

  1. Der Kunde kann einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. 
  2. Ein Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag auf unbestimmte Zeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. 

Artikel 16 - Geistiges Eigentum

  1. WeSolved B.V. behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte, Design- und Gestaltungsrechte usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, maßstabsgetreuen Modellen usw., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. 
  2. Der Kunde darf die geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von WeSolved B.V. weder kopieren oder kopieren lassen, noch Dritten zeigen und / oder zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen. 

Artikel 17 - Vertraulichkeit

  1. Der Kunde behandelt alle Informationen, die er (in welcher Form auch immer) von WeSolved B.V. erhält, vertraulich. 
  2. Dasselbe gilt für alle anderen Informationen über WeSolved B.V., von denen er weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder von denen er erwarten kann, dass ihre Offenlegung WeSolved B.V. Schaden zufügen kann. 
  3. Der Kunde ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass er die in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen geheim hält. 
  4. Die in diesem Artikel beschriebene Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen:
    • die bereits veröffentlicht wurden, bevor der Kunde diese Informationen erfuhr, oder die später veröffentlicht wurden, ohne dass dies auf eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht des Kunden zurückzuführen ist 
    • die vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung veröffentlicht werden 
  5. Die in diesem Artikel beschriebene Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer der zugrundeliegenden Vereinbarung und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach deren Beendigung. 

Artikel 18 - Sanktionen

  1. Wenn der Kunde gegen die Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Geheimhaltung oder geistiges Eigentum verstößt, dann verwirkt er im Namen von WeSolved B.V. eine sofort fällige und zahlbare Geldstrafe von € 1.000, wenn der Kunde ein Verbraucher ist, und € 5.000, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag von 5% des vorgenannten Betrags für jeden Tag, an dem dieser Verstoß andauert. 
  2. Für die Verwirkung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Geldbuße sind weder ein tatsächlicher Schaden noch eine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. 
  3. Die Verwirkung der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Geldbuße berührt nicht die anderen Rechte von WeSolved B.V., einschließlich des Rechts, neben der Geldbuße eine Entschädigung zu fordern. 
  4. Darüber hinaus muss der Kunde für jeden Tag, an dem dieser Verstoß andauert, einen Betrag in Höhe von 5 % des in Absatz 2 oder 3 genannten Betrags zahlen.
  5. Der Kunde muss die in Absatz 1 genannte Strafe zahlen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder eines Gerichtsverfahrens bedarf. Es ist auch kein Schadensersatz erforderlich.
  6. WeSolved B.V. kann vom Kunden zusätzlich zu der in Absatz 1 genannten Strafe Schadenersatz verlangen.

Artikel 19 - Entschädigung

  1. Der Kunde stellt WeSolved B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den von WeSolved B.V. gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen stehen. 

Artikel 20 - Reklamationen

  1. Der Kunde muss ein von WeSolved B.V. geliefertes Produkt oder eine Dienstleistung so schnell wie möglich auf mögliche Mängel untersuchen. 
  2. Wenn ein geliefertes Produkt oder eine Dienstleistung nicht mit dem übereinstimmt, was der Kunde vernünftigerweise von der Vereinbarung erwarten konnte, muss der Kunde WeSolved B.V. so schnell wie möglich darüber informieren, aber auf jeden Fall innerhalb von 1 Monat nach der Entdeckung des Mangels. 
  3. Der Verbraucher muss WeSolved B.V. innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Mangels darüber informieren. 
  4. Der Kunde gibt eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel, so dass WeSolved B.V. in der Lage ist, adäquat zu reagieren. 
  5. The customer must demonstrate that the complaint relates to an agreement between the parties. 
  6. Wenn eine Beschwerde sich auf laufende Arbeiten bezieht, kann dies auf keinen Fall dazu führen, dass WeSolved B.V. gezwungen wird, andere Arbeiten als vereinbart auszuführen. 

Artikel 21 - Bekanntmachung

  1. Der Kunde muss jede Inverzugsetzung schriftlich an WeSolved B.V. übermitteln. 
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung WeSolved B.V. tatsächlich (rechtzeitig) erreicht. 

Artikel 22 - Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden

  1. Wenn WeSolved B.V. einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die WeSolved B.V. aufgrund dieses Vertrages zustehen. 

Artikel 23 - Haftung von WeSolved B.V.

  1. WeSolved B.V. haftet nur für Schäden, die der Kunde erleidet, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. 
  2. Wenn WeSolved B.V. für irgendeinen Schaden haftet, haftet sie nur für direkte Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrages ergeben oder damit verbunden sind. 
  3. WeSolved B.V. ist niemals haftbar für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten. 
  4. Wenn WeSolved B.V. haftet, ist ihre Haftung auf den Betrag beschränkt, der von einer abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung gezahlt wird, und in Ermangelung einer (vollständigen) Zahlung des Schadens durch eine Versicherungsgesellschaft ist die Höhe der Haftung auf den (Teil der) Rechnung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht. 
  5. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur indikativ und nur annähernd und können nicht zu irgendeiner Entschädigung und/oder (teilweisen) Auflösung des Vertrags und/oder Aussetzung irgendeiner Verpflichtung führen. 

Artikel 24 - Verfallsfrist

  1. Jedes Recht des Kunden auf Schadenersatz von WeSolved B.V. verjährt in jedem Fall innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis, aus dem die Haftung direkt oder indirekt hervorgeht. Dies schließt die Bestimmungen in Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus. 

Artikel 25 - Auflösung

  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn WeSolved B.V. schuldhaft mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, es sei denn, dass dieser Mangel wegen seiner besonderen Art oder wegen seiner geringen Bedeutung nicht zur Kündigung berechtigt. 
  2. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen durch WeSolved B.V. nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, kann die Auflösung nur erfolgen, nachdem WeSolved B.V. in Verzug ist. 
  3. WeSolved B.V. hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder rechtzeitig erfüllt, oder wenn die Umstände WeSolved B.V. berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen. 

Artikel 26 - Höhere Gewalt

  1. Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann ein Versäumnis von WeSolved B.V. bei der Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht auf WeSolved B.V. zurückgeführt werden, wenn die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder wenn die Erfüllung ihrer Verpflichtungen von WeSolved B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. 
  2. Der in Absatz 1 genannte Fall höherer Gewalt gilt auch - aber nicht nur - für: Ausnahmezustände (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Versäumnisse und höhere Gewalt von Lieferanten, Zustellern oder anderen Dritten; unerwartete Störungen von Strom, Elektrizität, Internet, Computer oder Telekommunikation; Computerviren, Streiks, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsniederlegungen. 
  3. Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt, in deren Folge WeSolved B.V. eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis WeSolved B.V. sie erfüllen kann. 
  4. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, können beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen. 
  5. WeSolved B.V. schuldet in einer Situation höherer Gewalt keine (Schadens-)Entschädigung, auch wenn sie durch die Situation höherer Gewalt irgendwelche Vorteile erlangt hat. 

Artikel 27 - Änderung des Abkommens

  1. Erscheint es nach Abschluss der Vereinbarung und vor ihrer Durchführung notwendig, ihren Inhalt zu ändern oder zu ergänzen, so passen die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend an. 

Artikel 28 - Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. WeSolved B.V. ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. 
  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden. 
  3. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden von WeSolved B.V. so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprochen. 
  4. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlich ändern. 

Artikel 29 - Übertragung von Rechten

  1. Der Kunde kann seine Rechte aus einem Vertrag mit WeSolved B.V. nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von WeSolved B.V. an Dritte übertragen. 
  2. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. 

Artikel 30 - Folgen der Nichtigkeit oder Ungültigkeit

  1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt. 
  2. Eine Bestimmung, die nichtig oder anfechtbar ist, wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was WeSolved B.V. bei der Ausarbeitung der Bedingungen zu diesem Thema im Sinn hatte. 

Artikel 31 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf alle Verträge zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. 
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem WeSolved B.V. seinen Sitz hat, ist ausschließlich zuständig für Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt etwas anderes vor. 

Aufgestellt am 01 januari 2024.